Damit es nie soweit kommt

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Änderungen bei MWST

Erhöhung von 7.6% auf 8% zu Gunsten der IV wird per 1. Januar 2011 in Kraft treten und bis Ende 2017 gelten.
Unternehmen mit einem steuerbaren Jahresumsatz unter CHF 100'000.-- sind von der Steuerpflicht befreit.

Auf die Befreiung kann verzichtet werden. Dies ist ein Vorteil für neu gegründete Firmen, da sie vom ersten Tag an die Vorsteuern zurückfordern können, unabhängig von der Höhe und dem Zeitpunkt ihres Umsatzes.

Aufhebung der 50%-Einschränkung bei Verpflegung und Getränken für den Vorsteuerabzug.

Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung.

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